Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.

Ab dem 1. Januar 2009 sind 20 % von max. 6000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt möglich.


Beispiel:

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr (ab 2009) Arbeitskosten für den Fassadenanstrich in Höhe von 3700 Euro und für einen neuen Innenanstrich einschließlich Türen lackieren 1000 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschließlich Mehrwertsteuer).

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

Arbeitskosten Fassadenanstrich 3.700 €
Arbeitskosten Innenanstrich einschließlich Türen lackieren 1.000 €
Gesamt 4.700 €
* 20% Förderung 940 € Steuerbonus