Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Matthias Kölling2018-07-30T16:51:48+01:00Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Ab dem 1. Januar 2009 sind 20 % von max. 6000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt möglich. Beispiel: Der Steuerpflichtige hat [...]